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Derneklerimizden

Rechtsprechungen
Analphabeten haben keinen Einbürgerungsanspruch Drucken


Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), 13. Senat,  vom 22.01.2009,  Az. 13 S 729/08.


„Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, kann mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache nicht eingebürgert werden.“

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger ist 39 Jahre alt, türkischer Staatsangehöriger und lebt seit 1989 in Deutschland. Den Angaben des Klägers zur Folge hat dieser nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und besitzt eine Niederlassungserlaubnis. Nachdem der Einbürgerungsantrag des Klägers von der Stadt Pforzheim und dem Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Begründung mangelnder Sprachkenntnisse abgelehnt wurde, erhob dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und bekam Recht. Der VGH hebt nun dieses Urteil in der Berufungsinstanz auf und weist die Klage ab.

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Keine Visumpflicht für türkische Fernfahrer! Drucken


EuGH-Entscheidung (Erste Kammer) vom 19. Februar 2009
Rechtssache C 228/06 – Soysal u.a. ./. Bundesrepublik Deutschland


„Türkische Fernfahrer, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Lastwagen eines deutschen Spediteurs fahren, brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.“
(Leitsatz des Bearbeiters)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19.02.2009 entschieden, dass türkische Fernfahrer, die im Auftrag ihres türkischen Arbeitgebers Lastwagen eines deutschen Unternehmens fahren, für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen.

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